Du betrachtest gerade Wann ist die Nebenkostenabrechnung bei Auszug zu erstellen?

Wann ist die Nebenkostenabrechnung bei Auszug zu erstellen?

Wann ist die Nebenkostenabrechnung bei Auszug zu erstellen?

Die Nnebenkostenabrechnung bei Auszug ist ein wichtiger Punkt für Mieter und Vermieter. Viele Mieter erwarten bei ihrem Auszug eine sofortige Endabrechnung, doch Vermieter sind an gesetzliche Fristen gebunden. Wann genau die Abrechnung zu erstellen ist und welche Besonderheiten zu beachten sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Rechtliche Grundlagen der Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung basiert auf § 556 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sie muss jährlich erstellt und dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorgelegt werden. Das bedeutet:

  • Die Abrechnung erfolgt immer für ein gesamtes Jahr.
  • Der Abrechnungszeitraum kann kalenderjahrbasiert (01.01. bis 31.12.) oder individuell im Mietvertrag festgelegt sein.
  • Der Mieter hat nach Erhalt der Abrechnung eine Widerspruchsfrist von zwölf Monaten.

Was passiert mit der Nebenkostenabrechnung beim Auszug?

Ein vorzeitiger Auszug eines Mieters führt nicht automatisch zu einer sofortigen Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Stattdessen gilt weiterhin die reguläre Abrechnungsfrist:

  • Die Abrechnung wird erst nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erstellt.
  • Vermieter sind nicht verpflichtet, eine vorzeitige Abrechnung vorzulegen.
  • Der ehemalige Mieter hat dennoch Anspruch auf seine Abrechnung, auch wenn er nicht mehr in der Wohnung wohnt.

Welche Fristen gelten für die Erstellung?

Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen. Ein Beispiel:

  • Der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr 2024 (01.01.–31.12.).
  • Die Abrechnung muss bis spätestens 31.12.2025 beim Mieter eingegangen sein.
  • Zieht der Mieter im Juni 2024 aus, muss er bis spätestens Ende 2025 seine Abrechnung erhalten.

Was passiert mit einer Betriebskostennachzahlung nach dem Auszug?

Falls der Mieter eine Nachzahlung leisten muss, ist diese auch nach dem Auszug fällig. Der Vermieter kann die Summe einfordern, sofern die Abrechnung fristgerecht erstellt wurde. Umgekehrt kann ein Mieter eine Erstattung fordern, wenn ein Guthaben aus der Abrechnung resultiert.

Tipps für Vermieter zur Nebenkostenabrechnung

Damit die Nebenkostenabrechnung bei Auszug korrekt und rechtssicher erstellt wird, sollten Vermieter auf folgende Punkte achten:

  • Alle Nebenkosten genau aufschlüsseln und belegen.
  • Den Abrechnungszeitraum exakt einhalten.
  • Die Abrechnung fristgerecht an den Mieter senden.
  • Im Mietvertrag klar festhalten, ob eine kalenderjahrbasierte oder individuelle Abrechnung erfolgt.

FAQ zur Nebenkostenabrechnung bei Auszug

  • Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen. Ein vorzeitiger Auszug ändert nichts an dieser Frist.
  • Nein, der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine vorzeitige Abrechnung vorzulegen. Die Abrechnung erfolgt nach dem regulären Abrechnungszeitraum.
  • Verpasst der Vermieter die Frist, kann er keine Nachzahlungen vom Mieter mehr verlangen. Ein bestehendes Guthaben muss aber trotzdem ausgezahlt werden.
  • Die Abrechnung wird dem Mieter postalisch oder per E-Mail zugesandt, je nachdem, was im Mietvertrag oder individuell vereinbart wurde.