Abrechnung von Wasser in den Nebenkosten – So geht es richtig
Die Nebenkosten Wasser sind ein zentraler Bestandteil der Betriebskostenabrechnung. Vermieter dürfen die Wasserkosten auf die Mieter umlegen, müssen dabei jedoch gesetzliche Vorgaben einhalten. Welche Umlageschlüssel möglich sind, was passiert, wenn kein Wasserzähler vorhanden ist, und welche Rechte Mieter haben, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Welche Wasserkosten dürfen über die Nebenkosten abgerechnet werden?
Die Abrechnung der Wasserkosten basiert auf der Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 2 BetrKV). Umlagefähig sind folgende Posten:
- Frischwasserkosten (Grund- und Verbrauchsgebühr)
- Abwasserkosten (Schmutzwasserentsorgung, Kanalgebühren)
- Kosten für Wasserzähler und deren Wartung
- Gebühren für die Wasserenthärtung oder -aufbereitung
Nicht umlagefähig sind Reparaturkosten für Wasserleitungen oder die Beseitigung von Schäden durch Rohrbrüche.
Umlageschlüssel für die Abrechnung der Wasserkosten
Vermieter haben verschiedene Möglichkeiten, die Nebenkosten Wasser auf die Mieter zu verteilen. Die häufigsten Methoden sind:
- Verbrauchsabhängige Abrechnung: Falls Wasserzähler in jeder Wohnung vorhanden sind, erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch.
- Flächen- oder Personenschlüssel: Sind keine Wasserzähler vorhanden, kann die Umlage nach der Wohnfläche oder der Anzahl der Bewohner erfolgen.
- Kombinierte Abrechnung: Eine Mischform, bei der ein Grundbetrag nach Wohnfläche und der Rest nach Verbrauch verteilt wird.
Was gilt, wenn keine Wasserzähler vorhanden sind?
Ist kein individueller Wasserzähler in einer Wohnung installiert, kann die Abrechnung nicht nach Verbrauch erfolgen. In diesem Fall wird oft der Flächenschlüssel oder die Anzahl der Personen genutzt. Die Umlage nach Verbrauch ist jedoch die fairste Methode, weshalb eine Nachrüstung von Wasserzählern sinnvoll ist.
Pflichten und Rechte von Vermietern und Mietern
Damit die Wasserkostenabrechnung korrekt ist, sollten sowohl Vermieter als auch Mieter ihre Rechte und Pflichten kennen:
- Vermieter müssen die Abrechnung transparent gestalten und nachvollziehbare Werte liefern.
- Mieter haben das Recht, die Abrechnung zu prüfen und Einsicht in die Rechnungen zu verlangen.
- Eine fehlerhafte oder nicht nachvollziehbare Abrechnung kann angefochten werden.
FAQ zur Abrechnung von Wasser in den Nebenkosten
- Ja, aber nur, wenn keine individuellen Wasserzähler vorhanden sind. Der Verbrauchsschlüssel ist jedoch die gerechtere Lösung.
- Die Nebenkostenabrechnung wird jährlich erstellt. Eine Zwischenabrechnung bei Auszug ist nicht verpflichtend.
- Mieter können eine Prüfung der Abrechnung verlangen und Einsicht in die Belege nehmen. Ein hoher Verbrauch könnte auf einen Defekt oder eine fehlerhafte Berechnung hinweisen.
- Ja, Mieter haben eine Frist von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung, um Widerspruch einzulegen.