Unter dem Begriff der Nebenkosten bei einer Wohnung werden alle Kosten zusammengefasst, die Ihnen als Vermieter für die Immobilie entstehen. Korrekterweise müsste von Betriebskosten gesprochen werden, die Bezeichnung “Nebenkosten” hat sich jedoch umgangssprachlich durchgesetzt. Dazu gehören sowohl die Ausgaben für Pflege, Instandhaltung und Wartung des Gebäudes und einer eventuellen Grünfläche, durch die Kommune erhobene Gebühren für Abfall und Abwasser als auch diverse Versicherungen, die Sie in Ihrer Eigenschaft als Vermieter abschließen müssen.
Was sind Nebenkosten bei einer Wohnung?
Wie eingangs erwähnt, handelt es sich bei den Nebenkosten um Kosten für den Betrieb und das Bewohnen der Wohnung durch Ihre Mieter. Welche Ausgaben Sie Ihren Mietern in Rechnung stellen dürfen, ist in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt, für die der § 556 BGB die Gesetzesgrundlage darstellt.
Der Mietvertrag muss eine Klausel enthalten, die die Zahlungspflicht des Mieters für die anfallenden Nebenkosten festhält. Versäumen Sie es, eine solche Klausel aufzunehmen, können Sie von Ihrem Mieter kein Geld für die Betriebskosten verlangen. Der Begriff “Nebenkosten” reicht jedoch aus, die einzelnen Posten müssen nicht detailliert aufgeführt werden.
Sie können entweder einen monatlichen Pauschalbetrag festgelegen, haben dann jedoch nicht die Möglichkeit, eine Nachforderung gegenüber Ihrem Mieter geltend zu machen. Die zweite und in der Praxis gängige Option besteht darin, eine Vorauszahlung vom Mieter zu fordern. Sie ermitteln dann den tatsächlichen Verbrauch am Ende des Jahres, wobei Ihr Mieter eine Nachzahlung leisten muss, wenn er mehr verbraucht hat als angenommen. Lag sein Verbrauch niedriger, müssen Sie ihm den Differenzbetrag erstatten.
Der Abrechnungszeitraum erstreckt sich über maximal zwölf Monate. Die Abrechnung selbst haben Sie dem Mieter ebenfalls binnen zwölf Monaten zu übermitteln, sonst kann er die Forderungen anfechten.
Was sind laufende Nebenkosten bei einer Wohnung und welche fallen an?
Man unterscheidet zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Nebenkosten. Die erste Kostenart dürfen Sie gegenüber Ihren Mietern abrechnen, die zweite hingegen können Sie nicht einfordern. Zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten gehören Reparaturkosten und Strom für Geräte in der Wohnung, da der Versorger hierfür direkt mit Ihnen Mietern abrechnet. Sie können daher lediglich die Erstattung von Stromkosten für Gemeinschaftsanlagen von den Mietern verlangen.
Zu den umlagefähigen Nebenkosten gehört die Grundsteuer, die von der Gemeinde für den Grund, auf dem sich die Immobilie befindet, erhoben wird. Auch Abwassergebühren, die die Kommune Ihnen als Vermieter in Rechnung stellt, können Sie auf Ihre Mieter umlegen.
Die Energiekosten für das Beheizen der Wohnung müssen Sie als Vermieter zu mindestens 50 und maximal 70 Prozent anhand des tatsächlichen Verbrauchs durch den Mieter berechnen. Die verbliebenen 30 bis 50 Prozent richten sich danach, wie viele Quadratmeter die Wohnung aufweist. Auch die Kosten, die Ihnen durch die Wartung der Heizungsanlage entstehen, sind umlagefähig.
Ferner sind die Kosten für Müllabfuhr und Reinigung der Straße umlagefähig, genauso wie die Kosten für Glas-, Elementarschaden– und Haftpflichtversicherung.
Was sind jährliche Nebenkosten bei einer Wohnung und welche fallen an?
Zu den Kosten, die lediglich einmal jährlich anfallen, zählen beispielweise die Wartung der Aufzugsanlage, der Herbstschnitt des Gartens und der Schornsteinfeger.
Worin unterscheiden sich die Nebenkosten für Mietwohnung und Haus?
Für ein Haus, das Sie an andere Personen vermieten, gelten bezüglich der Nebenkosten die gleichen gesetzlichen Vorgaben. Da Sie mit einem Haus jedoch eine größere Wohnfläche zur Verfügung stellen, fallen die Nebenkosten entsprechend höher aus.
Wie können Nebenkosten für eine Wohnung berechnet werden?
Für die Berechnung haben Sie vier Optionen: Sie können anhand der Haushaltsgröße, der Wohnfläche, dem Anteil an den Gesamtwohneinheiten oder dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen. Je nach Option ergibt sich ein anderer Umlageschlüssel. Ausgenommen hiervon ist die Heizung, die Sie nach dem zuvor genannten prozentualen Anteil berechnen müssen. Die Abrechnung ist sehr fehleranfällig und führt oft zu langwierigem Streit mit Mietern, weshalb Sie die Nebenkostenabrechnung für Ihre vermietete Wohnung am besten einfach online bei VermieterGURU erstellen lassen.
FAQ
- Grundsteuer
- Kosten der Wasserver– und Entsorgung
- Heiz- und Warmwasserkosten
- Kosten für Versorgungsanlagen im Bereich Heizung und Warmwasser
- Kosten für Betrieb, Wartung und Instandhaltung des Aufzugs
- Kosten für Straßensäuberung und Müllabfuhr
- Kosten für Reinigung der Immobilie und Bekämpfung von Ungeziefer
- Kosten für Grünflächenpflege
- Beleuchtungskosten in Gemeinschaftsbereichen
- Kosten für den Schornsteinfeger
- Kosten für Versicherungen
- Kosten für einen Hausmeister
- Kosten für gemeinschaftlichen Kabel- oder Antennenanschluss
- sonstige Nebenkosten wie die Wartung der Brandschutzanlage